Ein tatsächlich heißes Thema, insbesondere auch in kleinen, privaten Pferdehaltungen! Reitvereine, Reitbetriebe und andere gewerbliche Einrichtungen der Pferdehaltung unterliegen schon angefangen bei der Bauplanung, bis hin zu den Bestimmungen und Auflagen von Versicherungen und Berufsgenossenschaften der Überprüfung und Kontrolle ihrer präventiven Brandschutzmaßnahmen.

Anders sieht es jedoch bei privaten Hobbypferdehaltungen, die zwar häufig auch der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zugehörig sind, allerdings von dieser angesichts ihrer Größe nur sehr selten, und erst recht nicht hinsichtlich des Brandschutzes überprüft werden. Deshalb sollen für diesen Kreis der privaten Haltungen hier ein paar Hinweise zum Brandschutz gegeben werden.

Der private Pferdehalter muss sich darüber bewusst sein, dass im Zusammenhang mit der Pferdehaltung ein überdurchschnittliches Gefahrenpotential für Brände besteht. Das betrifft nicht nur Stallungen, Unterstände und Futterlagerstätten, sondern das gesamte nähere Umfeld.

Schon alleine die für Gebäude jeglicher Art verwendeten Baumaterialien mit zumindest einem hohen Holzanteil, führen dazu, dass ein ausgebrochenes Feuer überall reichlich Nahrung findet und sich schnell ausbreiten kann.

Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl die eingelagerten Futtermittel und das Material zur Einstreu leicht entzündlich sind und unter Umständen sogar zur Selbstentzündung neigen.

Heu und Einstreu verursachen darüber hinaus eine starke Staubbelastung im gesamten Umfeld. Dieser Staub ist hochgradig entzündlich! Ebenso Spinnweben, die auch häufig von einer Staubschicht bedeckt sind.

Die wesentlichen Ursachen für den Ausbruch von Bränden sind:

  • Unachtsamkeit      beim Umgang mit Feuer, Funkenflug und Glut
  • Selbstentzündung      von Futtermitteln (insbesondere Heu)
  • Kraftfahrzeuge      und Maschinen
  • schadhafte      elektrische Leitungen (einschließlich Weidezäune!)
  • Erhitzung      im Umfeld von Lampen und Strahlern
  • Betrieb      von Heizgeräten
  • Feuer      durch Blitzschlag
  • Brandstiftung

 

Unachtsamkeit beim Umgang mit Feuer, Funkenflug und Glut

Das in Stallungen, Unterständen, Lagerstätten für Futtermittel, aber auch an und im näheren Umfeld von Longierzirkeln, Reitbahnen und Paddocks mit brennbarem Bodenbelag ein absolutes Rauchverbot besteht und durchgesetzt werden muss, ist eigentlich selbstverständlich. Die Einhaltung dieser wichtigen Regel wird einem Raucher einerseits durch das Aufstellen entsprechender Schilder, andererseits durch das Einrichten entsprechender Raucherzonen an ungefährlichen Stellen und durch das Aufstellen von mit Sand gefüllten Aschenbechern erleichtert.

Auch die Verwendung von Schweißgeräten und Schleifgeräten, insbesondere von Winkelschleifern stellen in diesem Umfeld eine erhebliche Brandgefahr dar und sollten soweit möglich vermieden werden. Dort, wo die Verwendung solcher Geräte einmal unumgänglich ist, muss zumindest darauf geachtet werden, dass im Umkreis von einigen Metern keinerlei leicht entzündliches Material vorhanden ist, oder dieses zuvor zumindest so stark angefeuchtet wird, dass es sich nicht mehr entzünden kann.

Auch der Arbeitsplatz für den Beschlagschmied sollte nicht im Umfeld des brandgefährdeten Bereichs eingerichtet werden, zumindest nicht, wenn Heißbeschlag bevorzugt wird.

Reiter sind ein geselliges Volk und es gibt kaum schönere Erlebnisse, als wenn man an einem lauen Sommerabend in gemütlicher Runde gemeinsam am Lagerfeuer sitzen und miteinander klönen kann. Solche Stellen für Lagerfeuer finden sich bei vielen Ställen. Hier muss beachtet werden, dass sowohl im näheren Umfeld des Feuerplatzes keinerlei leicht entzündliches Material (z.B. trockenes Gras) vorhanden ist, als auch beim Auflegen von Brennholz oder auch bei plötzlichem Aufkommen von Wind ein erheblicher Funkenflug entstehen kann. Daher sollten solche Stellen nur in einer sicheren Entfernung von den Gefahrenstellen (Stall, Scheune, Hackschitzel­paddock etc.) und möglichst windgeschützt angelegt und betrieben werden. Am Ende der Grillparty muss das Feuer gelöscht werden und die Brandstelle sollte nach einiger Zeit noch einmal nachkontrolliert werden.

Sich nach einem schönen Ausritt an einem kalten Wintertag im warmen Reiterstübchen wieder aufzuwärmen, ist ein natürliches Bedürfnis. Oftmals werden an solchen Orten jedoch Feuerstätten (Öfen) betrieben, die dem Baurecht unterliegen und meist auch nicht genehmigt bzw. auch gar nicht genehmigungsfähig sind. Eine Genehmigung ist abhängig vom Standort (Bebauungsgebiet oder außerhalb dieses Gebietes) und vom jeweiligen Landesrecht. Vor Einrichtung einer solchen Feuerstätte muss auf jeden Fall der am Ort zuständige Schornsteinfeger befragt werden der auch über eventuell notwendige Genehmigungen und den notwendigen Brandschutz Auskunft gibt. Der Betrieb einer ungenehmigten Feuerstätte hat spätestens im Brandfall für den Betreiber fatale und damit auch finanzielle Folgen!

Kerzen, Gas-und Petroleumlampen fördern zwar die Gemütlichkeit, sollten aber in einer Stallanlage möglichst keine Verwendung finden. Zumindest müssen sie lückenlos durch einen Erwachsenen beaufsichtigt werden und ein entsprechender Sicherheitsabstand zu allen brennbaren Materialien ist stets zu wahren.

Selbstentzündung von Futter (insbesondere Heu) und Einstreu

Allgemein bekannt ist dass sich Heu in den ersten ca. 6 Wochen nach der Heuernte selbst entzünden kann. Dies gilt auch für in Rundballen gepresstes Heu, wenngleich hier die Gefahr etwas geringer ist, als in großen Heustöcken. Niemand kann dieses Risiko anhand des Verlaufs der Trocknung wirklich zuverlässig abschätzen, denn zur starken Erhitzung reichen relativ geringe Mengen nicht fertig getrockneten Grases in einem Heuballen aus.

So ist es zumindest bei Einlagerung des Heus in einer Scheune unabdingbar, dass in den ersten 6 Wochen nach der Ernte zumindest 1-2 mal täglich die Temperatur in einem Heustock bzw. aufgeschichtetem Ballenhaufen mittels einer Sonde gemessen wird. Da eine solche Sonde jährlich immer wieder benötigt wird, lohnt sich die Anschaffung[1]. Manche freiwilligen Ortsfeuerwehren in ländlicher Region halten auch Heusonden zum Ausleihen bereit.

Es ist völlig normal, dass sich die Temperatur des frisch geernteten Heus zunächst einmal erhöht und bis zu ca. 35⁰ ansteigen kann. Steigt jedoch die Temperatur darüber hinaus, ist äußerste Vorsicht angesagt und häufigere Messungen an verschiedenen Stellen werden notwendig! Nähert sich die Temperatur gar der 60⁰-Marke, besteht akute Brandgefahr und die Feuerwehr muss unbedingt informiert werden, denn bis zur Selbstentzündung ist es dann nicht mehr weit!

Die Gefahr der Selbstentzündung besteht insbesondere auch bei Heusilage, wenn die Folienschicht beschädigt ist. Auch Stroh kann sich selbst entzünden.

In manchen Ställen wird mit Sägemehl oder auch mit Torf eingestreut. Die Vorratshaltung geschieht oft in einem Silo. Insbesondere beim Befüllen eines solchen Silos besteht durch die hohe Staubentwicklung sogar Explosionsgefahr! Bei einer gewissen Staubkonzentration in der Luft reicht ein einziger Funke zum Auslösen einer Katastrophe aus!

Achtung, manche Feuerversicherungen schließen die Leistungspflicht bei Selbstent­zündung in ihren Versicherungsbedingungen aus!

Kraftfahrzeuge und Maschinen

Insbesondere von Kraftfahrzeugen jeglicher Art gehen besondere Brandgefahren aus. Sie dürfen nicht in Futterräumen, Scheunen oder Stallungen abgestellt werden.

Schon ein Marderbiss in der Elektrik des Fahrzeugs kann zu einem Kabelbrand und damit auch zu offenem Feuer in diesen sensiblen Räumen führen. Aber auch Alterserscheinungen, wie zum Beispiel ein Kabelbruch in der elektrischen Anlage von Fahrzeugen, hätten die gleichen Folgen.

Eine erhebliche Gefahr der Selbstentzündung geht auch von Kraftfahrzeugen aus. Schon die Auspuffanlage und besonders auch der Katalysator werden im Fahrbetrieb so heiß, dass sie jederzeit Heu oder Einstreu entzünden können. Diese Gefahr besteht nicht nur beim Abstellen eines Fahrzeugs in der Scheune, sondern ebenso z.B. auch beim Befahren eines Stoppelackers!

Auch andere Maschinen mit Verbrennungsmotor gehören nicht in diesem Bereich untergebracht!

Schadhafte elektrische Leitungen (einschließlich Weidezäune!)

Es ist selbstverständlich, dass alle installierten elektrischen Leitungen den VDE-Bestimmungen entsprechen müssen und nur von Fachleuten verlegt werden dürfen. Alle offen liegenden elektrischen Leitungen müssen auch unbedingt gegen mechanische Beschädigungen und Marderverbiss geschützt werden. Auch ein für diesen Stromkreis eigener FI-Schutzschalter muss unbedingt installiert sein. Elektrische Anlagen sollten regelmäßig durch einen Fachmann überprüft werden.

Nach VDE-Vorschrift dürfen Weidezaungeräte nicht in feuergefährdeten Räumen z.B. Scheunen, Ställen usw. installiert werden. Werden sie in anderen Räumen installiert, ist ein ausreichender Blitzschutz zwischen Zaun und Gerät unabdingbar. Werden hochspannungsführende Leitungen (z.B. Zuleitungen zum Weidezaun) über 1.000 Volt innerhalb von Gebäuden verlegt, so sind diese Leitungen besonders zu isolieren und so zu verlegen, dass mechanische Beschädigungen ausgeschlossen sind.

Erhitzung im Umfeld von Lampen und Strahlern

Normale Glühlampen und Strahler haben in feuergefährdeten Räumen nichts zu suchen da sie beim Betrieb zu heiß werden und z. B. Staub und  Spinnweben entzünden können. Glühlampen können nur dann betrieben werden, wenn sie über ein Schutzglas verfügen, das gleichzeitig auch einen Schutz gegen Feuchtigkeit darstellt.

Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass alle verwendeten Leuchtmittel keine Hitze an das Umfeld abgeben!

Betrieb von Heizgeräten

Heizlampen und Heizstrahler werden in der kalten Jahreszeit gerne in Sattelkammer und Reiterstübchen verwendet. Sie sollten nur unter Aufsicht betrieben werden und nur dann, wenn diese Geräte eine geringe Oberflächentemperatur haben und in genügendem Abstand zu brennbaren Materialien aufgestellt werden. Heizaufsätze auf Gasflaschen etc. sind hier nicht geeignet.

Feuer durch Blitzschlag

Gegen einen Blitzeinschlag gibt es keinen Schutz! Blitze können überall einschlagen, auch neben hohen Bäumen, nahen Hochspannungsleitungen oder einem nahen Gewässer!

Schützen kann man sich aber in vielen Fällen vor den verheerenden Folgen eines Blitzeinschlages durch fachgerechte Installation eines Blitzableiters mit guter Erdung. Durch diesen wird der Blitz kontrolliert abgeleitet und es kommt nicht zu einer hohen Temperaturentwicklung im Gebäude[2].

Brandstiftung

Auch hier muss man leider sagen, dass es gegen Kriminalität keinen wirklichen Schutz gibt und präventive Maßnahmen nur begrenzt wirksam sind.

Je nach örtlichen Gegebenheiten wäre zum Beispiel zu überlegen, ob die Stallanlage nicht nachts durch verbesserte Zäune und Wachhunde schon besser gegen unbefugtes Betreten gesichert werden kann.

Die Installation von Strahlern mit Bewegungsmeldern im Außenbereich wirkt auf jeden Fall abschreckend, muss aber so eingestellt sein, dass nicht jede umherlaufende Katze die Anlage taghell beleuchtet.

Auch gibt es inzwischen preisgünstige Alarmanlagen, die über das Telefon- oder Mobilphonnetz „stillen Alarm“ auslösen und die mit Feuer- und/oder Bewegungsmeldern  kombinierbar sind. Eine sicher lohnende Investition!

Weitere Maßnahmen

Die Installation von Brand- bzw. Rauchmeldern in den sensiblen Bereichen ist eine wichtige Maßnahme. Leider funktionieren preiswerte Rauchmelder aus dem Baumarkt hier nicht zuverlässig, da die Staubentwicklung den zuverlässigen Betrieb stört.

In jeder Stallanlage sollten Handfeuerlöscher eine Selbstverständlichkeit sein. Sie sind an gut zugänglicher Stelle und möglichst in Eingangsbereichen anzubringen. Die Anzahl und Größe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, sowie Größe und Anzahl der Räume.

Wird Heu oder Stroh außerhalb von Stall und Scheune gelagert, so soll zwischen dem Stapel und den Gebäuden mindestens ein Abstand von 50 Metern eingehalten werden.

An vielen Stallanlagen steht kaum Löschwasser zur Verfügung, was den Einsatz der Feuerwehr erschwert. Hierzu, aber auch zum Bewässern von Außenanlagen im Sommer bietet sich das Auffangen des Regenwassers an. Dies kann entweder in einer angelegten Zisterne oder auch durch das Anlegen eines kleinen Teiches geschehen, soweit diese Vorhaben baurechtlich möglich sind.

Rettungswege sind auch Fluchtwege und müssen stets frei gehalten werden. Ordnung in Gängen des Stalls und im näheren Umfeld der gesamten Stallanlage ist daher unabdingbar!

Feuerwehrleute haben in aller Regel keine, oder nur wenig Erfahrung mit Pferden! Auch kennen sie die örtlichen Gegebenheiten eines privaten Stalles nicht. Hier bietet es sich an, in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr gemeinsame Übungen durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit kann dann auch gleich eine Unterweisung der Feuerwehrleute im Umgang mit Pferden und über Maßnahmen bei einer eventuellen Evakuierung erfolgen. Im Ernstfall können solche gelegentliche Übungen entscheidend zur Schadenminimierung beitragen!

 


[1] Kaufpreis ab ca. 100,-€, oftmals auch günstiger gebraucht erhältlich

[2] Bei einem Blitzeinschlag im Gebäude können Temperaturen bis zu ca. 30.000 Grad entstehen!