Die EU-Verordnung 504/2008 über die Registrierung von Equiden wurde überarbeitet und sieht ein zuverlässigeres und sichereres System für die Identifizierung und Registrierung und Identifizierung von Equiden vor. Hauptziel ist es zu verhindern, dass nicht zur Schlachtung bestimmte Pferde in den Lebensmittelkreislauf gelangen können. Diese neue Verordnung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Nach der neuen Verordnung muss für Fohlen spätestens im 1. Lebensjahr ein Equidenpass ausgestellt und es zudem mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Der Equidenpass wird erweitert, begleitet das Tier lebenslänglich und dient u.a. auch als "Krankenakte".
Der neue Pass wird außerdem mit technischen Sicherheitsmerkmalen versehen, um nachträgliche Änderungen oder Fälschungen zumindest zu erschweren. Auch wird die genaue Stelle des gesetzten Transponders in das Abzeichendiagramm eingetragen.
Aus der neuen Verordnung ergeben sich auch mehr Pflichten für den Pferdehalter, insbesondere bezüglich der Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Nicht mehr aktuelle Daten müssen nun binnen 30 Tagen aktuallisiert werden. Ebenso ist der Halter dafür verantwortlich, dass die aktuellen Daten binnen 30 Tagen in die HIT-Datenbank eingetragen werden.