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Ab 1.1.2004 gelten für Thüringer Reiter die Bestimmungen des am 13.12.2002 gegen die Stimmen der PDS und SPD beschlossenen neuen Waldgesetzes!
Dieses Gesetz sieht die Kennzeichnungspflicht aller Pferde im Wald vor. Ebenso darf nun in Thüringer Wäldern nur noch auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden!
Die Kennzeichnungsschilder müssen nach der DVO beidseitig gut sichtbar am Kopf des Pferdes angebracht werden.
Die Kennung setzt sich zusammen aus der Kfz-Kennung des Kreises und einer fortlaufenden Nummer. Kennzeichen anderer Bundesländer werden anerkannt. |
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