Das niedersächsische Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen neuen Kutschererlass heraus gegeben, der ab dem 14. März 2018 in Kraft tritt. Durch diesen Erlass werden die Anforderungen an gewerbliche Fahrbetriebe für die Betriebsgenehmigung nach § 11 TierSchG geregelt.
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