gemäß Artikel 17 Abs. 2 der VO (EG) 1/2005... Wer braucht den Befähigungsnachweis für den Pferdetransport? Jeder, der Pferde im weitesten Sinn in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über Strecken von mehr als 65 Kilometer transportieren möchte.
Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen nicht nur Transporte durch Gewerbebetriebe, sondern alle Transporte die im (auch entfernten) Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. So auch u.a. die Tätigkeit als Rittführer, Übungsleiter, Trainer, Transport zum Verkauf, Beritt etc.
Was ist ein Befähigungsnachweis? Der „Befähigungsnachweis Tiertransport“ ist ein amtliches Dokument und wird vom zuständigen Veterinäramt auf Antrag nach bestandener Prüfung ausgestellt. Es bescheinigt der betreffenden Person eine Qualifizierung für den Transport lebender Wirbeltiere (hier Pferde). Die Qualifizierung des Antragstellers ist der Behörde nachzuweisen (z.B. durch den hier angebotenen Lehrgang).
Gesetzlich ist dies durch die EU-Richtlinie 1/2005 in Verbindung mit der deutschen Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) geregelt.. Verstöße gegen diese gesetzl. Vorgabe können zu empfindlichen Bußgeldern führen!